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Preise für Angelkarten

Unsere Angelkarten sind für verschiedene Tages-/Nachtzeiten erhältlich. Die Zeiträume, in denen die jeweiligen Karten gültig sind, können unseren Öffnungszeiten entnommen werden.

Tageskarte

1-2 Ruten

40,00 €*

Nachtkarte

1-2 Ruten

40,00 €*

Nachmittagskarte

1-2 Ruten

25,00 €*

Feierabendkarte

1 Rute

20,00 €*

(bis 12 Jahre, nur in Begleitung eines Erwachsenen)

Kinderkarte

1 Rute

20,00 €*

*alle Preise verstehen sich inklusive 19% MwSt.

Angelparadies Grönwohld - Angelteich, Forellenteich
Angelparadies Grönwohld - Angelteich mit Forellen, Aal, Stör, Saibling und saisonalen Exoten

Teich-/Angelordnung

  • Das Betreten der Teichanlege geschieht auf eigene Gefahr.

  • Eltern haften für ihre Kinder.

  • Das Angeln ist nur mit einer gültigen Angelkarte gemäß Preisliste und Tarif erlaubt.

  • Mit dem Erwerb der Karte wird die Teich-/Angelordnung anerkannt.

  • Die Angelkarte ist nicht auf eine andere Person übertragbar.

  • Für Gäste über 12 Jahren ist der Besitz und das Mitführen eines gültigen Fischereischeins mit Fischerei-Abgabemarke verpflichtend.

  • Es ist Rücksicht auf andere Angelgäste zu nehmen (Abstand, Lautstärke, etc.)

  • Anfüttern ist untersagt.

  • Angeln mit Köderfischen ist nicht gestattet.

  • Pro Rute ist nur ein Haken erlaubt.

  • Drillingshaken dürfen nicht verwendet werden.

  • Das Reißen von Fischen ist strengstens verboten.

  • Das Beangeln von Graskarpfen ist untersagt.

  • Angeln in Schonzonen ist strengstens verboten.

  • Gefangene Fische müssen mit dem Unterfangkescher gelandet werden.

  • Gefangene Fische sind umgehend waidgerecht zu versorgen.

  • Das Schlachten der Fische auf dem Gelände ist nicht gestattet.

  • Offenes Feuer, Grillen oder Ähnliches ist auf dem gesamten Gelände verboten.

  • Jeder Angelgast hat seinen Angelplatz sauber und aufgeräumt zu verlassen (Schnüre, Haken, etc., gehören in die Mülltonnen).

  • Hunde sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen.

Wer gegen die Teich-/Angelordnung verstößt, muss die Anlage umgehend ohne Anspruch auf Entschädigung verlassen.

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